Befindet sich ihr Mandat in einer Sackgasse?

Kommt Ihnen das bekannt vor?

Wieviele Fälle haben Sie auf dem Tisch liegen, bei denen Sie genau wissen, dass vor Gericht keine wirkliche Lösung herbeigeführt werden kann? Kostet es Sie schon eine gewisse Überwindung, eine bestimmte Akte weiter zu bearbeiten?

Wir übernehmen für Sie den nichtjuristischen Part in diesem Fall. Sie haben dadurch den Kopf und den Tisch wieder frei für Ihr Kerngeschäft.

In der Regel reichen 3-5 Sitzungen aus, um herauszuarbeiten, um was es den Beteiligten wirklich geht und ein Ergebnis zu finden. Sie sind in das Verfahren als juristischer Berater eingebunden, nach Bedarf bei einigen Sitzungen dabei und profitieren persönlich und wirtschaftlich von dieser Vorgehensweise.

Wir unterstützen Sie als Anwalt im Erb- und Familienrecht mit (Co)-Mediation, Konfliktmoderation und Konfliktcoaching eine Sachebene zwischen den Beteiligten herzustellen.

Bei unserem Konzept sind die Anwälte von Anfang an eingebunden. Die Beteiligten sind also von Anfang an juristisch beraten.

Viele Mediatoren weisen die Beteiligten dagegen erst in den letzten Phasen der Mediation darauf hin, dass sie die avisierte Einigung rechtlich überprüfen lassen sollen. Das ist auch richtig und wichtig. Allerdings sind die Beteiligten dann gerade im Flow und wollen eine Lösung vereinbaren.

Wenn ein rechtlicher Rat zu spät eingeholt wird, kann das ein unerwünschter „Cut“ sein.

Vielleicht stellt sich dann auch raus, dass man teilweise auf dem falschen Weg war und Dinge rechtlich nicht umgesetzt werden können. Oder die erst spät hinzugezogenen Anwälte können nicht nachvollziehen, warum gerade diese Lösung wichtig für die Mandantschaft ist, weil sie die Entwicklung nicht von Anfang an mitbekommen haben. Dies verunsichert die Beteiligten dann sehr und es kommt zu Rückschritten im Einigungsprozess. Was wiederum Aufwand und Kosten erhöht.

Ich habe es selbst als in meiner Tätigkeit erlebt, wie entlastend es ist, wenn ein Mandant bei der eigentlichen Konfliktbewältigung extern unterstützt wird, z.B. durch ein Konfliktcoaching.

Manche Mandanten waren danach wie „umgewandelt“. Ich konnte mich wieder meinem eigentlichen Auftrag als Anwältin widmen, nämlich meine Mandantschaft juristisch zu beraten und zu vertreten. Ich hatte das, was die Mandatsbearbeitung erschwert, nämlich die emotionale Belastung des Mandanten, „outgesourct“ und so für eine klare Auftragsklärung/Zuständigkeitsklärung gesorgt. Das führte nicht nur zu einer großen Entlastung bei mir und bei den Mandanten, sondern auch zu tollen Erfolgen, gerade in Familien- und Erbsachen. Es war einfach faszinierend zu sehen, wie auch die andere Partei im Gerichtstermin total verblüfft war von dem geänderten Verhalten des Konfliktpartners. Auch Richter*innen sind natürlich froh, wenn ein Beteiligter bei seiner persönlichen Anhörung sachlich auftreten kann, trotz emotionalen Themen.

Die Work-Life-Balance ist bei vielen Kollegen im Familienrecht nicht ausgewogen.

Ich wage mal die These, dass dies nicht an der juristischen Arbeit liegt, sondern daran, dass andere Dinge mit übernommen werden. Die sind aber nicht primär Aufgabe eines Anwalts.  Wir möchten Anwälten ein „Outsourcing“ der nicht juristischen Aspekte ermöglichen – und somit bessere Lebensqualität für die Anwälte und deren Mandanten, mehr Freude an der dann entspannteren Mandatsbearbeitung.

Welche Voraussetzungen sollten gegeben sein?

Alternative Konfliktlösungen helfen bei scheinbar verfahrenen Situationen, vor allem dann, wenn die Beteiligten noch langfristig miteinander zu tun haben werden, z.B. wegen der Kinder, eines Familienunternehmens, Geschwister im Erbfall. Grundlegender Unterschied zwischen Mediation/Konfliktmoderation und Gerichtsverfahren ist dabei die Zukunftsorientierung und dass auch nicht justiziable Dinge geklärt werden können. Vor Gericht wird die Vergangenheit beurteilt - was ist passiert, wer kann es beweisen etc. Darauf wird dann das Urteil gestützt. Ziel der Mediation ist dagegen, dass die Beteiligten für die Zukunft eine Lösung finden.

Wann hilft eine alternative Konfliktlösung nicht weiter?

Dass die Beteiligten sehr verstritten sind, ist kein Hinderungsgrund. Wenn sie „nicht an einem Tisch sitzen wollen“ kann man es anfangs mit Einzelgesprächen und einer Art „Shuttlemediation“ versuchen. Gegen die Mediation spricht aber ein sehr starkes Machtgefälle. Oder wenn einer nicht bereit ist, auch nur ansatzweise Verantwortung für sich zu übernehme. Außerdem körperliche Gewalt o.Ä., Geschäftsunfähigkeit. In solchen Fällen kann dann eine gerichtliche/juristische Klärung der richtige Weg sein.

Welche alternativen Konfliktlösungen kommen für Sie in Frage?

(Co-) Mediation

In einem Mediationsverfahren geht es um die transparente Suche nach einer Problemlösung,

die bei den Beteiligten auf ein Maximum an Akzeptanz stößt. Die Konfliktparteien haben oftmals nur noch eine selektive Wahrnehmung. Sie nehmen nur noch das wahr, was ihre Vorurteile gegenüber der anderen Seite bestätigt und blenden alles andere aus. Daher fühlt sich jede Seite in ihrem Handeln legitimiert. Dies ist für Beteiligten kräftezehrend und verhindert eine nachhaltige Lösung.

Wir sind als Mediatorinnen allparteilich.

Das heißt, wir nehmen die Interessen und Bedürfnisse aller Parteien im gleichen Maße wahr. Alles was während der Mediation „auf den Tisch kommt“, was wir erfahren, wird vertraulich behandelt. Das Ergebnis ist offen.

Durch unsere Anwesenheit, das aktive und emphatische Zuhören und unsere Fragetechniken, sowie durch den vorgegebenen Verfahrensablauf der Mediation deeskalieren wir die Konfliktspirale. Für die Parteien wird es verständlicher, warum und wofür der andere Teil bestimmte Forderungen durchsetzen will. So geht der Fokus weg von den heiß umkämpften Themen, hin zu Ideen, wie man die Streitigkeit für die Zukunft lösen kann, so dass beide Seiten profitieren.

konfliktmoderation

Konfliktmoderation

Wir strukturieren Diskussionen im Team oder Unternehmen, bereiten Gesprächsrunden vor, visualisieren Themen und schaffen so einen Raum für Lösungen.

Der Ablauf ist vergleichbar mit dem Stufenmodell der Mediation, die Gewichtung der einzelnen Phasen kann anders sein. Ziel ist es, die Kommunikationsbereitschaft wieder herzustellen, anders als in der Mediation, steht am Ende nicht unbedingt eine schriftliche Vereinbarung.

Konfliktcoaching

Bei vielen Konflikten ist keine direkte Lösung der Situation möglich. Eine veränderte Sichtweise nur einer Partei kann aber große Auswirkungen auf den Gesamtkonflikt haben.

Konfliktcoaching richtet sich an einzelne Konfliktbeteiligte, z.B. wenn gemeinsame Gespräche nicht zustande kommen. Oftmals befassen sich Konfliktbeteiligte überproportional mit dem oder der anderen Beteiligten. Er oder sie ist an allem schuld und soll sich ändern. Diese unrealistische Haltung kann in einem Coaching bearbeitet und realistischen Ziele entwickelt werden.

Hierbei kann es dem Konfliktbeteiligten gelingen, sich etwas von schwarz/weiß-Denken zu lösen und so neue Ansätze zu sehen. In der belastenden Konfliktsituation ist es wichtig, wenn Beteiligte einen ausgebildeten Ansprechpartner haben, der ihnen die richtigen – teils auch provokative- Fragen stellt, um Perspektiven für sich zu entdecken.

Ein Coaching ist auch hilfreich zur Verbesserung des Kommunikationsstils einer Partei in Gerichtsterminen, Gesprächen mit dem Jugendamt.

konfliktcoaching

Sie sagen jetzt sicher: "Ja, aber..."

Gerne nehmen wir Ihnen typische Bedenken an dieser Stelle..

Warum richten wir uns direkt an Sie und nicht an Klienten?

Die Erfahrung hat gezeigt, dass gerade im Erb- und Familienrecht die Beteiligten juristische Unterstützung brauchen. Es geht hier um sehr weitreichende, existentielle Belange. Als Mediatorinnen bieten wir aber keine Rechtsberatung. Es ist für uns daher sehr wünschenswert, dass die Beteiligten eigene Anwälte als juristische Fürsprecher haben. Somit kamen wir auf die Idee, uns gleich dahin zu wenden, wo bereits Mandatsverhältnisse zu Anwältinnen oder Anwälten bestehen. Uns ist es wichtig, mit den Anwälten zu kooperieren und sie direkt in den Mediationsprozess einzubinden. Sei es als Berater im Hintergrund oder durch Teilnahme an einzelnen Sitzungen.

Wie können Sie ihre Mandanten davon überzeugen, mitten in der juristischen Auseinandersetzung eine Konfliktmoderation in Anspruch zu nehmen?

Weisen Sie darauf hin, dass man vor Gericht nicht unbedingt Recht bekommt, sondern ein Urteil. Das Gericht entscheidet nur über einen eingeschränkten Streitgegenstand, alles was sonst noch zum Konflikt beiträgt, wird dadurch nicht geklärt. Im Gegenteil, einer gewinnt, der andere verliert, dies führt zu noch mehr – oftmals für alle Beteiligten unwirtschaftlichen Verfahren. Der Ausgang eines Verfahrens kann nicht immer sicher prognostiziert werden. Natürlich ist das Gericht gehalten, auf eine gütliche Einigung hinzuwirken. Dabei kommt es aber oft zu „basarmäßigem“ Verhandeln, oder zu Kompromissen, die dann hinterher nicht befriedigen. Bei der Mediation können Dinge mitgeregelt werden, die nicht justiziabel sind, und die den Mandanten aber gerade wichtig sind. Unschön ist es auch, wenn die Parteien sich in der Verhandlung unter Druck durch einen gerichtlichen Vergleichsvorschlag fühlen. Oftmals wird trotz aller Beratung im Vorfeld den Parteien erst so richtig klar, was ein Prozess auch finanziell bedeutet, wenn Sachverständigenkosten etc. anfallen. Das wäre z.B. ein guter Zeitpunkt, ein Gerichtsverfahren zum Ruhen zu bringen, und es mit der Mediation zu versuchen. Mandanten können so sehr viel Zeit und Nerven sparen.

Gibt es auch Nachteile, wenn Sie sich für eine alternative Konfliktlösung entscheiden?

Der Anwalt/ die Anwältin hat etwas Aufwand damit, seiner Mandantschaft die Alternativen zum Gerichtsverfahren zu erklären. Die Mediation ist ergebnisoffen, kann also auch ohne Lösung enden. Die Mandantschaft hätte dann Geld und Zeit in die Mediation investiert und dann geht es z.B. doch vor Gericht weiter. Ob das wirklich auf Sie als Anwalt zurückfällt, wollen wir aber hinterfragen. Wir haben Feedbacks vorliegen, dass an einer Mediation nicht nur die Lösung interessant ist, sondern auch das Verfahren an sich einen Wert hat. Die Mandanten lernen eine Art kennen, mit Konflikten anders umzugehen, davon können sie langfristig profitieren, auch wenn in dem konkreten Fall noch keine Lösung gefunden wurde.

Dadurch verdient der Anwalt dann ja auch automatisch weniger...

Keineswegs, man denke nur an die Einigungsgebühr aus dem Gesamtwert und die erhöhte Wirtschaftlichkeit einer zügigen Lösung. Stellen Sie mal Ihren Zeitaufwand gegenüber: endlose Schriftsätze, viele Anrufe des Mandaten, der verständlicherweise über die Dauer und Kosten eines Gerichtsverfahrens nicht glücklich ist und nun Sie und Ihr Sekretariat auslastet. Sie müssen sich bei längeren Verfahren ständig wieder neu in den Sach-und Streittand einlesen, was durch eine zügige Lösung entfällt. Selbst wenn durch die Mediation ein paar kleinere Gerichtsverfahren wegfallen würden, wäre das, denken wir, betriebswirtschaftlich unschädlich oder sogar gut.

Stehen Anwälte nicht vor Ihrem Mandanten schlecht da, entsteht der Eindruck, sie würden den Fall „abgeben“, gefährden Anwälte dann nicht ihre Reputation, „geben“ Sie dann „auf“?

Wir sagen ganz klar nein. Im Gegenteil, die Mandanten werden das als zusätzlichen und zeitgemäßen Service erleben. Eine Beratung über die richtige Methodenwahl, d.h. was spricht für ein Gerichtsverfahren. Was dagegen, was spricht für andere Ansätze den Konflikt zu lösen, gehört zur sachgerechten Beratung des Mandanten. Große Unternehmen erwarten das ganz klar von den Kanzleien. Sie wollen das Prozessrisiko wissen, und was durch welches Verfahren erreicht werden kann. Wir denken, auch Privatpersonen sollten die Chance haben, dass Ihnen die Möglichkeiten aufgezeigt werden, die es anstelle einer rein juristischen Auseinandersetzung gibt. Und die Anwälte geben den Fall ja auch gar nicht ab. Die Mediation/Moderation hat einen bestimmten Ablauf, es gibt verschiedene Phasen. In der sogenannten Optionenphase sind die Anwälte dann auch besonders in der Mediation gefordert. Hier werden Lösungsideen gesammelt. Durch Ihr Sachwissen können Anwältinnen und Anwälte super zu Lösungsvorschlägen beitragen. Auf manche Ideen kommen die Mandanten nicht von selbst, z.B. wie man einzelne Anwartschaften im Versorgungsausgleich als Verhandlungsmasse verwenden kann und welche Auswirkungen das hat. Und die Lösungsphase, wenn die Vereinbarung getroffen wird: Hier sind die Anwälte ganz klar dabei. Obwohl Uta Steinbach es im Rahmen einer Mediation übernehmen könnte, die Vereinbarung auszuformulieren, bleibt dieser Part klar bei den Anwälten der Beteiligten.

Finden Sie mit unserer Checkliste heraus, ob Ihr Fall durch alternative Methoden gelöst werden kann

Checkliste für Anwälte